In der Regel darf nur eine Person, die einen Jagdschein erworben hat, die Jagd ausüben. Der Jagdschein wird nach erfolgreicher Teilnahme an der Jägerprüfung ausgestellt, die als “Grünes Abitur” bekannt ist. Die Jägerprüfung setzt sich aus verschiedenen Fachbereichen zusammen, darunter Wildtierkunde (Haarwild und Federwild), Wildbrethygiene, Wald- und Landbau, Naturschutz, Jagdhundekunde, Waffenkunde, Ökologie, Jagd- und Waffenrecht sowie dem jagdlichen Schießen.
In Hessen ist für die Anmeldung zur Jägerprüfung die Teilnahme an einem jagdlichen Ausbildungslehrgang erforderlich. In diesem Lehrgang werden Kenntnisse über Wildbiologie, Jagdbetrieb, Waffenhandhabung, Fleischhygiene und alle mit der Jagd verbundenen Rechtsbereiche vermittelt. Dazu gehören das Jagdrecht, Waldgesetz, Naturschutzgesetz, Tierschutzgesetz und Seuchenschutz. Praktische Unterweisungen zum jagdlichen Schießen auf Schießständen sind ebenfalls Teil des Lehrgangs. Die Jägerprüfung besteht dann aus einer schriftlichen Prüfung, einer mündlich-praktischen Prüfung und einer Schießprüfung, die von einem staatlich berufenen Jägerprüfungsausschuss gemäß der geltenden Jägerprüfungsordnung abgenommen wird.