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Begehungsschein: Jagderlaubnis ohne eigenes Revier
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Begehungsschein: Jagderlaubnis ohne eigenes Revier

3. September 2026 · 8 Min. Lesezeit

Ein Begehungsschein ist die schriftliche Erlaubnis eines Revierinhabers, in seinem Revier zu jagen. Er ist kein amtliches Dokument und keine zweite Art von Jagdschein, sondern ein privater Vertrag zwischen dir und dem, der das Jagdausübungsrecht hat. Der Jagdschein erlaubt dir das Jagen grundsätzlich, der Begehungsschein sagt, wo. Ohne beides geht nichts.

Was ein Begehungsschein rechtlich ist

Der korrekte Rechtsbegriff lautet Jagderlaubnis, das ausgestellte Papier heißt Jagderlaubnisschein. „Begehungsschein“ ist die im Revier übliche Bezeichnung dafür, meist für eine längerfristige Erlaubnis auf Zeit. Das Bundesjagdgesetz nennt die Jagderlaubnis in § 11 BJagdG, überlässt die Ausgestaltung aber ausdrücklich den Ländern: „Die Erteilung von Jagderlaubnisscheinen regeln … die Länder“ (§ 11 Abs. 1 Satz 3 BJagdG). Deshalb steht das Wesentliche in deinem Landesjagdgesetz.

Zwei Punkte gelten überall:

  • Die Erlaubnis kann nur erteilen, wer das Jagdausübungsrecht hat, also der Pächter oder der Eigenjagdbesitzer. Bei mehreren Revierinhabern müssen in der Regel alle mitziehen (in Bayern ausdrücklich: Art. 17 Abs. 1 Satz 3 BayJG).
  • Als Inhaber einer Jagderlaubnis bist du Jagdgast, nicht Jagdausübungsberechtigter (Art. 17 Abs. 4 BayJG, § 12 Abs. 6 LJG-NRW). Die Verantwortung für Hege, Abschussplan und Wildschaden bleibt beim Revierinhaber.

Wenn du ohne Begleitung des Revierinhabers, eines angestellten Jägers oder Jagdaufsehers jagst, musst du den Schein dabeihaben und ihn den Jagdschutzberechtigten auf Verlangen vorzeigen (Art. 17 Abs. 3 BayJG, § 12 Abs. 7 LJG-NRW).

Entgeltlich oder unentgeltlich: der Unterschied, der zählt

Für die Praxis ist das die wichtigste Unterscheidung. Sie entscheidet nicht nur darüber, ob du zahlst, sondern über deine gesamte Rechtsstellung.

Unentgeltliche JagderlaubnisEntgeltliche Jagderlaubnis
Gegenleistungkeine Zahlung; Mitarbeit im Revier ist üblich und schadet der Unentgeltlichkeit nichtGeld oder geldwerte Leistung
Formje nach Landesrecht formfrei bis Textform; schriftlich ist immer besserSchriftform, § 11 Abs. 4 Satz 1 BJagdG gilt entsprechend (Art. 17 Abs. 2 BayJG, § 12 Abs. 3 LJG-NRW)
FlächenanrechnungkeineDie Fläche wird auf die 1.000-Hektar-Höchstgrenze angerechnet und von der Behörde in den Jagdschein eingetragen (§ 11 Abs. 3 und Abs. 7 BJagdG)
Voraussetzung beim Inhabergültiger Jagdscheinin Ländern wie Bayern zusätzlich Jagdpachtfähigkeit: drei Jahre lang einen Jahresjagdschein besessen (§ 11 Abs. 5 BJagdG über Art. 17 Abs. 2 BayJG)
Risikojederzeit widerruflich, wenn nichts anderes vereinbart istnichtig, wenn sie gegen die Flächengrenzen des § 11 Abs. 3 BJagdG verstößt (§ 11 Abs. 6 Satz 2 BJagdG)

Für Jungjäger folgt daraus eine unangenehme, aber wichtige Erkenntnis: In den Ländern, die die Jagdpachtfähigkeit auf die entgeltliche Dauererlaubnis erstrecken, kannst du in den ersten drei Jahren nach der Prüfung gar keinen entgeltlichen Begehungsschein bekommen. Übrig bleiben die unentgeltliche Jagderlaubnis und die vorübergehende Überlassung der Jagdausübung, etwa als Gast bei einzelnen Ansitzen oder auf einer Drückjagd. Genau das ist der übliche Einstieg.

Prüfe die Regel für dein Bundesland, bevor du etwas unterschreibst. Was in Bayern gilt, gilt in Nordrhein-Westfalen nicht wortgleich, und ein nichtiger Vertrag nützt dir nichts.

Was in einem Jagderlaubnisschein stehen muss

Es gibt kein bundesweites amtliches Formular. Die Landesjagdverbände geben aber Vordrucke heraus, an denen du dich orientieren kannst. Der unentgeltliche Jagderlaubnisschein des Landesjagdverbands Hessen steht als PDF frei zum Download und zeigt die übliche Gliederung. Diese Punkte gehören hinein:

  • Person: Name, Anschrift und Jagdschein-Nummer des Erlaubnisinhabers.
  • Revier: Bezeichnung des Jagdbezirks und Gemeinde.
  • Zeitliche Beschränkung: von wann bis wann, oder ausdrücklich „bis auf Widerruf“.
  • Örtliche Beschränkung: gesamter Jagdbezirk oder ein benannter Revierteil.
  • Sachliche Beschränkung: alle Wildarten nach den jagdgesetzlichen Bestimmungen, oder eine ausdrückliche Aufzählung. Hier steht auch, ob der Abschuss wildernder Hunde und streunender Katzen umfasst ist.
  • Pflichten: Mithilfe bei Hegemaßnahmen, regelmäßige Kontrolle der Reviereinrichtungen unter Beachtung der Unfallverhütungsvorschriften, Meldung von Schäden.
  • Reviereinrichtungen: Regelung, wem selbst gebaute Kanzeln und Leitern gehören. Im Muster gehen sie ohne Kostenerstattung in das Eigentum des Revierinhabers über.
  • Weisungsrecht: wem du jagdlich Folge zu leisten hast.
  • Widerruf und Übertragbarkeit: jederzeit widerruflich, nicht übertragbar, keine Befugnis, selbst weitere Erlaubnisse zu erteilen.
  • Mitführpflicht und Vorzeigepflicht gegenüber den Kontrollberechtigten.
  • Ort, Datum, Unterschriften des Jagdausübungsberechtigten und, wo verlangt, des Jagdrechtinhabers.

Schreib dazu, was mündlich besprochen wurde, aber im Vordruck fehlt: Anzahl der Reviertage, Abschussfreigaben nach Stück und Wildart, Wildbretübernahme, Nutzung fremder Ansitzeinrichtungen, Mitnahme von Gästen. Was nicht im Papier steht, ist im Streitfall nicht passiert.

Deine Pflichten als Jagdgast

Der Schein gibt dir Rechte und legt dir Pflichten auf. Die üblichen sind:

  • Reviertage und Hege: Mitarbeit bei Ansitzeinrichtungen, Wildackerpflege, Kirrungen, Drückjagden. In vielen Scheinen ist das ausdrücklich vereinbart.
  • Abschussdisziplin: nur, was freigegeben ist. Ein Fehlabschuss ist nicht nur ein jagdlicher Fehler, er kostet dich in der Regel den Schein.
  • Meldepflichten: Streckenmeldung, Fehlschüsse, Nachsuchen, Wildunfälle.
  • Sicherheit: Kontrolle der Ansitzeinrichtungen vor dem Besteigen. Die Unfallverhütungsvorschriften der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft gelten auch für dich als Gast.

Mehr zu Verhalten und Umgangsformen im fremden Revier steht im Jagdgast-Knigge, zur Absicherung von Hochsitzen im Beitrag Sicherheit im Revier.

Haftung und Versicherung

Der Begehungsschein verschiebt die Haftung nicht. Für Schäden, die du bei der Jagdausübung verursachst, haftest du selbst. Deshalb ist die Jagdhaftpflichtversicherung Pflicht: Ohne den Nachweis über mindestens 500.000 Euro für Personenschäden und 50.000 Euro für Sachschäden wird dir der Jagdschein versagt (§ 17 Abs. 1 Nr. 4 BJagdG).

Zwei Punkte, die im Revier regelmäßig zu Streit führen: Schäden an fremden Ansitzeinrichtungen, die du vor dem Besteigen hättest prüfen müssen, und Schäden durch deinen Jagdhund. Prüfe vor der Unterschrift, ob dein Tarif Hund, Fallenjagd und selbst errichtete Reviereinrichtungen einschließt. Der Wildschadensersatz dagegen trifft in der Regel den Jagdausübungsberechtigten, also den Pächter, nicht den Jagdgast. Wenn dir jemand einen Begehungsschein anbietet, in dem du dich am Wildschaden beteiligen sollst, lies genau und rechne nach.

So kommst du als Jungjäger an einen Begehungsschein

Begehungsscheine werden fast nie ausgeschrieben. Sie werden vergeben, und zwar an Leute, die man kennt. Die Wege, die tatsächlich funktionieren:

  • Hegering und Kreisjägerschaft: Der schnellste Weg. Wer bei Arbeitseinsätzen, Schießabenden und Hegeschauen auftaucht, wird gefragt, bevor die Stelle überhaupt frei ist.
  • Deine Jagdschule: Viele Ausbilder sind selbst Revierinhaber oder kennen welche. Frag noch während des Kurses, nicht erst nach der Prüfung.
  • Drückjagden als Helfer: Treiber, Hundeführer, Bergehelfer. Dort lernst du in einem Tag mehr Revierinhaber kennen als in einem Jahr Vereinsabend.
  • Nachsuchengespanne: Wer verlässlich ans Telefon geht, wenn es dunkel und regnerisch ist, hat einen Ruf, bevor er einen Schein hat.
  • Landwirte und Waldbesitzer in deiner Umgebung. Viele Eigenjagdbesitzer suchen jemanden, der Schwarzwild kurz hält.

Realistische Erwartung für das erste Jahr: Einzelansitze auf Einladung, Mitgehen bei Nachsuchen, Drückjagdeinladungen. Der dauerhafte Schein kommt meist im zweiten oder dritten Jahr, wenn man dich einschätzen kann. Mehr dazu im Ratgeber So startest du als Jungjäger durch.

Was ein Begehungsschein kostet

Dafür gibt es keine belastbare Statistik, und jede Zahl, die dir jemand als „üblich“ verkauft, ist geraten. Der Preis ist frei verhandelbar und hängt an Reviergröße, Wildarten, Schalenwildfreigabe, Lage und daran, wie viel Arbeit du übernimmst. Ein Schein mit umfangreicher Eigenleistung im Revier kann unentgeltlich sein, ein Schein mit Rotwildfreigabe in einem gefragten Revier kostet ein Vielfaches eines Jagdscheins. Frag im Hegering nach den Größenordnungen in deiner Region, das ist die einzige verlässliche Auskunft.

Kalkulierbar sind dagegen die Kosten rundherum: Jagdschein, Ausbildung und Prüfung. Die stehen im Ratgeber Jagdschein Kosten, die laufenden Ausgaben im Beitrag Was die Jagd laufend kostet.

Begehungsschein, Pacht oder Eigenjagd: die drei Wege ins Revier

Der Begehungsschein ist der erste, aber nicht der einzige Weg.

Die Revierpacht bedeutet volle Verantwortung: Hege, Abschussplanung, Wildschadensersatz, laufende Kosten und meist eine Mindestpachtdauer von neun Jahren (§ 11 Abs. 4 BJagdG). Pächter darf zudem nur sein, wer schon drei Jahre lang einen Jahresjagdschein hatte (§ 11 Abs. 5 BJagdG). Für Einsteiger ist das kein erster Schritt, sondern ein Ziel für später. Details im Ratgeber Jagdpacht: ein Revier pachten.

Die Eigenjagd setzt eine zusammenhängende Grundfläche in gesetzlicher Mindestgröße voraus, die dir gehört. Gemeinschaftliche Jagdbezirke fassen die kleineren Flächen einer Gemeinde zusammen und werden von der Jagdgenossenschaft verpachtet. Für dich als Einsteiger ist vor allem eines wichtig: Wer erteilt die Jagderlaubnis? Wie das Reviersystem funktioniert, erklärt der Beitrag Jagdgenossenschaft und Reviersystem.

Häufige Fragen

Reicht der Jagdschein, um irgendwo zu jagen?

Nein. Der Jagdschein ist die persönliche staatliche Berechtigung. Um in einem konkreten Revier zu jagen, brauchst du zusätzlich die Jagderlaubnis des Revierinhabers.

Ist ein Begehungsschein immer kostenpflichtig?

Nein. Er kann entgeltlich oder unentgeltlich erteilt werden. Für Jungjäger ist die unentgeltliche Variante der Regelfall, oft gegen Mitarbeit im Revier.

Muss der Begehungsschein schriftlich sein?

Die entgeltliche Jagderlaubnis braucht Schriftform. Bei der unentgeltlichen richtet sich die Form nach Landesrecht. Vereinbare sie trotzdem immer schriftlich, sonst steht Aussage gegen Aussage.

Gibt es einen unentgeltlichen Jagderlaubnisschein als PDF?

Ja. Mehrere Landesjagdverbände stellen Vordrucke bereit, zum Beispiel der Landesjagdverband Hessen als frei zugängliches PDF. Der Vordruck deines eigenen Landesverbands ist die bessere Wahl, weil er das Landesrecht abbildet.

Muss ich den Begehungsschein bei der Jagd dabeihaben?

Ja, sobald du ohne Begleitung des Revierinhabers oder eines Jagdaufsehers jagst. Auf Verlangen musst du ihn den Jagdschutzberechtigten vorzeigen.

Kann ich als Jungjäger direkt einen entgeltlichen Begehungsschein nehmen?

In mehreren Bundesländern nicht: Dort gilt für die entgeltliche Dauererlaubnis die Jagdpachtfähigkeit, also drei Jahre Jahresjagdschein. Kläre das für dein Bundesland, bevor Geld fließt.

Der erste Schritt bleibt die Ausbildung

Ohne Jagdschein kein Begehungsschein. In unserem Verzeichnis vergleichst du Jagdschulen in ganz Deutschland, Österreich und der Schweiz mit Kursangebot, Preisen und Kontaktdaten. Jagdschulen nach Bundesland ansehen und kostenlos Angebote anfordern; den Kostenrahmen zeigt dir der Jagdschein-Kostenrechner.

Stand: September 2026. Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindlich sind das Bundesjagdgesetz und das Jagdgesetz deines Bundeslandes. Quellen: Bundesjagdgesetz (§§ 11, 17), Bayerisches Jagdgesetz (Art. 17), Landesjagdgesetz Nordrhein-Westfalen (§ 12), Landesjagdverband Hessen (Vordruck unentgeltlicher Jagderlaubnisschein).

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