
Jagdwilderei: Was ist das — und warum ist sie strafbar?
Jagdwilderei ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat. Viele wissen nicht, wie schnell man — oft unwissentlich — die Grenze überschreitet.
Was zählt als Wilderei?
Jagdwilderei begeht, wer dem Jagdrecht unterliegendem Wild unbefugt nachstellt, es fängt, erlegt oder sich zueignet. Das Jagdausübungsrecht steht allein dem Jagdausübungsberechtigten im jeweiligen Revier zu.
Auch Fallwild und überfahrenes Wild
Ein häufiger Irrtum: Wer ein überfahrenes Reh mitnimmt, begeht bereits Wilderei — das Tier gehört dem Revierinhaber. Auch das Aneignen von Fallwild oder Abwurfstangen ohne Berechtigung kann darunter fallen.
Welche Folgen drohen?
Jagdwilderei ist im Strafgesetzbuch geregelt und kann mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe geahndet werden — in schweren Fällen (gewerbsmäßig, mit Schusswaffe) drohen härtere Strafen. Hinzu kommen waffen- und jagdrechtliche Konsequenzen.
Richtig handeln
Findest du verletztes oder totes Wild, informiere die Polizei oder den Jagdpächter — und nimm nichts mit. So bleibst du auf der sicheren Seite.
Häufige Fragen
Darf ich überfahrenes Wild mitnehmen? Nein, das ist Wilderei.
Ist Wilderei strafbar? Ja, es ist eine Straftat mit Geld- oder Freiheitsstrafe.
Gilt das auch für Abwurfstangen? Die Aneignung kann ohne Berechtigung problematisch sein — im Zweifel den Revierinhaber fragen.
Wer die Jagd wirklich verstehen will, macht den ersten Schritt mit der Ausbildung. Der Weg dahin steht im Ratgeber Wie werde ich Jäger? — vergleiche Jagdschulen nach Bundesland.


