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Wildunfall: Was tun bei einem Verkehrsunfall mit Wild?
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Wildunfall: Was tun bei einem Verkehrsunfall mit Wild?

17. Juni 2026 · 2 Min. Lesezeit

Ein Wildunfall passiert oft in Sekunden — besonders in der Dämmerung und in der Brunft- und Setzzeit. Wer ruhig und richtig handelt, schützt sich, andere und das Tier. Diese Schritte solltest du kennen, ob Jäger oder nicht.

Sofort nach dem Unfall

  • Unfallstelle sichern: Warnblinker an, Warnweste anlegen, Warndreieck aufstellen.
  • Ruhe bewahren und auf den Verkehr achten.
  • Polizei verständigen (110, im Notfall 112) — sie informiert den zuständigen Jagdpächter für die Nachsuche.

Das verletzte Tier

Fass das Tier nicht an — verletztes Wild kann um sich schlagen und dich erheblich verletzen. Ein flüchtiges, verletztes Stück wird vom Jäger mit dem Nachsuchengespann gesucht und erlöst. Verende das Tier nicht selbst.

Wildunfallbescheinigung

Lass dir eine Wildunfallbescheinigung ausstellen (von Polizei oder Jagdpächter). Sie ist wichtig für die Teilkaskoversicherung, die Wildschäden am Fahrzeug in der Regel abdeckt.

Wichtig: nicht mitnehmen!

Das überfahrene Wild gehört dem Jagdausübungsberechtigten. Wer es mitnimmt, begeht Wilderei — eine Straftat. Lass das Tier liegen und überlasse die Versorgung dem zuständigen Jäger.

Häufige Fragen

Muss ich die Polizei rufen? Ja — sie dokumentiert und verständigt den Jäger.

Darf ich das Tier mitnehmen? Nein, das ist Wilderei.

Wer zahlt den Fahrzeugschaden? In der Regel die Teilkasko — mit Wildunfallbescheinigung.

Hintergrundwissen aus der Ausbildung

Solches Wissen rund um Jagd, Recht und Wild ist Teil der Jägerausbildung. Vergleiche Jagdschulen nach Bundesland und fordere unverbindlich Angebote an; den Kostenrahmen zeigt der Jagdschein-Kostenrechner.

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