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Taubenjagd: die Ringeltaube bejagen
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Taubenjagd: die Ringeltaube bejagen

17. Juni 2026 · 2 Min. Lesezeit

Die Taubenjagd ist eine unterschätzte, jagdlich reizvolle und in der Feldflur oft auch nützliche Form der Niederwildjagd. Ringeltauben können in großer Zahl auf Feldern einfallen und Fraßschäden verursachen — ihre Bejagung verbindet Jagdfreude mit Schadensvermeidung. Den Steckbrief liefert der Beitrag Ringeltaube.

Ansitz am Feld und mit Lockbildern

Eine bewährte Methode ist der getarnte Ansitz an Feldern, auf denen Tauben einfallen — etwa an abgeernteten Flächen oder Neuansaaten. Mit Lockbildern, die ruhende oder äsende Tauben nachahmen, lassen sich anfliegende Vögel an den Ansitzplatz ziehen. Gute Tarnung und ein sicherer Hintergrund sind dabei entscheidend. Der Schuss erfolgt mit der Flinte auf das schnelle, wendige Wild, siehe Schrotschuss auf Flugwild.

Der Schlafbaumansitz

Eine weitere klassische Form ist der Ansitz an den abendlichen Schlafplätzen, den Schlafbäumen, an denen sich Tauben sammeln. Auch hier zählen Geduld, Tarnung und sicheres Ansprechen — gerade weil geschützte und nicht jagdbare Vogelarten ähnlich wirken können. Ein apportierender Hund hilft, erlegte Tauben sicher zu finden.

Verwechslung vermeiden

Wichtig ist das sichere Unterscheiden der jagdbaren Ringeltaube von der ebenfalls vorkommenden Türkentaube und von geschützten Arten. Im Zweifel gilt: nicht schießen.

Recht: Jagd- und Schonzeiten

Die Bejagung von Tauben ist landesrechtlich geregelt und kann an Schadensschwerpunkten besonders ausgestaltet sein. Verbindlich sind stets die aktuellen Bestimmungen deines Bundeslandes, siehe Jagd- und Schonzeiten.

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